AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

Fassung vom 01.06.2020

Ihr Kaufvertrag kommt mit der MWAT Beteiligungs GmbH, Grossenhainer Straße 99, 01127 Dresden, zustande.

Geschäftsführer:  André Thomas

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE321287597

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:AG Dresden
Registernummer: HRB38384

1. Geltungsbereich
1.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und MWAT Beteiligungs GmbH gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, dies unter Einbeziehung der besonderen Geschäftsbedingungen von MWAT Beteiligungs GmbH für die verschiedenen Services, die nicht eine Warenbestellung zum Gegenstand haben. Die besonderen Geschäftsbedingungen der Services befinden sich bei den jeweils angebotenen Services.

1.2 Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:

Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Services;
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
Gesetzliche Regelung.

2. Teilnehmer
MWAT Beteiligungs GmbH schließt Verträge mit Kunden ab, die
a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit
b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz (nachfolgend „Kunden“ genannt). Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von MWAT Beteiligungs GmbH angenommen wurde, ist MWAT Beteiligungs GmbH binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

3. Vertragsgegenstand
MWAT Beteiligungs GmbH liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Im Übrigen gilt § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB. Kommt es zum Rücktritt/Widerruf, so ist MWAT Beteiligungs GmbH verpflichtet, unverzüglich etwa geleistete Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen gutzuschreiben, oder auf Wunsch per Scheck oder Überweisung zurückzuzahlen. Liegt ein finanziertes Geschäft vor, so gilt Ziffer 4.4. entsprechend.

4. Vertragsabschluss/Widerrufsbelehrung
4.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch MWAT Beteiligungs GmbH zustande. Die Annahme durch MWAT Beteiligungs GmbH erfolgt durch Übersendung der Ware / Ausführung der Dienstleistung, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung des Kunden bei MWAT Beteiligungs GmbH. Kann die Lieferung von MWAT Beteiligungs GmbH nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgen, so ist in einer Neulieferung nach Ablauf der vorgenannten Frist ein neues Angebot an den Kunden durch MWAT Beteiligungs GmbH zu sehen. Mit der Annahme der Lieferung nimmt der Kunde dieses Angebot an. Bei der Annahmeverweigerung lehnt er es ab, es entstehen ihm dadurch keine Nachteile. Bestellt der Kunde per Internet, so wird MWAT Beteiligungs GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Eine Vertragsannahme ist in einer Bestellbestätigung indes noch nicht zu sehen.

4.2 Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens MWAT Beteiligungs GmbH zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

MWAT Beteiligungs GmbH
Grossenhainer Str. 99
01127 Dresden
Fax: 0351 / 8584014

4.3 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt.
Dies betrifft insbesondere:

Bild, Ton- und Datenträger, CDs, DVDs, Software, soweit deren Versiegelung geöffnet oder sie online heruntergeladen wurde(n).

Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte.
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können.
Bücher, soweit die Schutzhülle geöffnet oder sie online heruntergeladen wurden.
Waren, die nach Kundenspezifikationen aus Standardkomponenten konfiguriert werden, wie z. B. individuell konfigurierte Computer, Hardware mit/ohne Softwareinstallationen, sobald diese genutzt oder in Betrieb genommen werden.
Von Kunden aufgebaute Bausätze und solche Teile, die vom Kunden bereits eingebaut wurden.
Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Halbleiter, Hygieneartikel oder ähnliche Artikel, soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde.
Meterware, Verbrauchsmaterial.
Sonderbestellungen des Kunden, wie z. B. speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile etc.

Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Ist eine Rücksendung der Ware wegen des Gewichtes oder Sperrigkeit als Paket nicht möglich, genügt es, wenn der Kunde innerhalb der 14-Tages-Frist ein schriftliches Rücknahmeverlangen an MWAT Beteiligungs GmbH ab Eingang der Ware sendet. Bei der Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu € 100,00 beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

4.4 Finanzierte Geschäfte
Hat der Kunde diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so ist er an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn die MWAT Beteiligungs GmbH gleichzeitig der Darlehensgeber des Kunden ist oder wenn sich der Darlehensgeber des Kunden im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung der MWAT Beteiligungs GmbH bedient hat. Wenn der MWAT Beteiligungs GmbH das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs bereits zugeflossen ist, kann sich der Kunde wegen der Rückabwicklung nicht nur an die MWAT Beteiligungs GmbH wenden, sondern auch an den Darlehensgeber.
Ende der Widerrufsbelehrung

5. Verfügbarkeitsvorbehalt:
Sollte MWAT Beteiligungs GmbH nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei MWAT Beteiligungs GmbH verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann MWAT Beteiligungs GmbH entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten, im Übrigen gelten die §§ 434 Abs. 3, 475 Abs. 1 BGB. Die MWAT Beteiligungs GmbH wird nach Erkennbarkeit der Nichtverfügbarkeit den Kunden unverzüglich über diese unterrichten. Bereits erhaltene Zahlungen wird MWAT Beteiligungs GmbH umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch MWAT Beteiligungs GmbH oder den Kunden erstatten.

6. Lieferung / Versandkosten
6.1 Für Aufträge unter € 300,- berechnen wir eine Transportpauschale von € 9,00 sowie Versand- und Verpackungskosten in Höhe von 0,85% vom Auftragswert. Bei Online-Bestellungen wird der sich daraus ergebende Betrag vor Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung im Warenkorb in bezifferter Form ausgewiesen. Ab einem Bestellwert von € 300,- trägt MWAT Beteiligungs GmbH die Transportpauschale von 9,00 € für Sie.
Bei sperrigen Artikeln, die im einzelnen entsprechend ausgewiesen sind, berechnen wir einen am Produkt ausgewiesenen Sperrgutzuschlag bzw. Speditionskosten.

6.2 Bestellt der Kunde eine Lieferung nach dem 24-Stunden-Service und trifft die Ware auch nicht innerhalb einer im Einzelfall möglichen vertretbaren Kulanzzeit ein, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an MWAT Beteiligungs GmbH zurückzusenden. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, MWAT Beteiligungs GmbH trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

6.3 Vorbehaltlich der Selbstbelieferung wird MWAT Beteiligungs GmbH für eine schnelle Lieferung Sorge tragen. Sollte nur ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar sein, werden die restlichen Waren ohne erneute Berechnung der Transportpauschale nachgeliefert.

7. Preis, Zahlungsbedingungen
7.1 Die Preisangaben in Privatkunden-Katalogen sind Endpreise und enthalten die am Tag der Katalog-Erscheinung gültige Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuer-Erhöhung nach Erscheinen des Katalogs erfolgen, ist MWAT Beteiligungs GmbH zur Berechnung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes verpflichtet. Die Preisangaben in Business-Katalogen sind in der Regel Nettopreise. Bei Preiserhöhungen im Büchermarkt ist MWAT Beteiligungs GmbH aufgrund der Preisbindung zur Weitergabe von Preiserhöhungen verpflichtet

7.2 Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, 24-Stunden-Service, etc., sowie die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer (bei Privatkunden).

7.3 Bei Bestellungen über die Homepages der MWAT Beteiligungs GmbH gelten nicht die Katalogpreise, sondern die in der Kasse angegebenen Preise.

7.4 MWAT Beteiligungs GmbH behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.

8. Eigentumsvorbehalt
MWAT Beteiligungs GmbH behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit MWAT Beteiligungs GmbH im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf MWAT Beteiligungs GmbH bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits MWAT Beteiligungs GmbH die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von MWAT Beteiligungs GmbH erhölt.

9. Gewährleistung
9.1 MWAT Beteiligungs GmbH gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von MWAT Beteiligungs GmbH bzw. des Herstellers erwarten kann. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 434 Abs. 2 und 3 BGB.

9.2 Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu Überprüfen, dies spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung jedenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 434 ff., 475 Abs. 1 BGB.

9.3 Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.

9.4 Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. MWAT Beteiligungs GmbH kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist. Im Übrigen gilt § 437 BGB.

9.5 Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9.6 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es MWAT Beteiligungs GmbH frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.

10. Haftung
10.1 MWAT Beteiligungs GmbH, ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Füllen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet MWAT Beteiligungs GmbH im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von MWAT Beteiligungs GmbH begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Der Begriff der Kardinalspflicht wird entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

10.2 Im Falle von Datenverlusten haftet MWAT Beteiligungs GmbH nur, wenn der Kunde die Datenbestände regelmäßig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. Ansonsten wird mit Ausnahme der Fälle eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine Haftung ausgeschlossen.

10.3 Der Umfang einer Haftung von MWAT Beteiligungs GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.4 Die vorstehenden Regelungen (9 und 10) geben den vollständigen Haftungsumfang von MWAT Beteiligungs GmbH, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder.

11. Rechtswahl
11.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen MWAT Beteiligungs GmbH und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

11.2 Die Bestimmungen der Ziffer 10.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluß des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

12. Verschiedenes
12.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden.

12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von MWAT Beteiligungs GmbH, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.